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Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen

Die Gemeinde ist seit dem 1. Januar 2004 für die Erteilung der Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe (von Vereinen, Institutionen etc.) zuständig. Sie teilt ihre Entscheide den kantonalen Behörden mit und ist für den Vollzug besorgt.

Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.

Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten.

Das Gesuch für Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen finden Sie unten.

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