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Hundehaltung und -gebühren

Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Reglements über die Hundehaltung der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 25. Oktober 2005).

Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft.

Hundeanmeldung

Bei der Anmeldung sind einzureichen:

  • Hundepass oder/und Impfausweis,
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes

Jeder Hund, der in der Gemeinde gehalten wird, muss gemeldet werden.

Hundeabmeldungen sind erforderlich bei

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes o. Euthanasierechnung)

Gebühren:
a. Pro Hund und Jahr CHF 150.00
b. Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem
    30. Juni, wird die Hälfte der Gebühr erhoben
c. Übertretungen gemäss Ordnungsbussenliste zum Reglement über die Hundehaltung
    können im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
d. Für alle weiteren Verletzungen der Bestimmungen dieses Reglements oder kantonaler
    Bestimmungen über die Hundehaltung, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet
    werden können, können provisorische Bussenverfügungen von CHF 200.00 bis
    CHF 5000.00 ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
    des Gemeindegesetzes.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

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