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Abmeldung/Wegzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Wegzug ins Ausland CH-Bürger

Bevor die Einwohnerdienste den Wegzug ins Ausland vornehmen, bitten wir Sie mit der Steuerabteilung in Kontakt zu treten, um die Steuerangelegenheiten zu regeln. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 2 Monate und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Exakte Wegzugsadresse (Ausland)
  • Zustelladresse in der Schweiz (siehe untenstehendes Formular)
  • erfolgte Vorsprache bei der Steuerabteilung (Visum und Stempel der Steuerabteilung auf dem untenstehenden Formular)


Wegzug ins Ausland ausländische Staatsangehörige mit ordentlicher Steuerpflicht

Bevor die Einwohnerdienste den Wegzug ins Ausland vornehmen, bitten wir Sie mit der Steuerabteilung in Kontakt zu treten, um die Steuerangelegenheiten zu regeln. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 2 Monate und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung im Original
  • Exakte Wegzugsadresse (Ausland)
  • Zustelladresse in der Schweiz (siehe untenstehendes Formular)
  • erfolgte Vorsprache bei der Steuerabteilung (Visum und Stempel der Steuerabteilung auf dem untenstehenden Formular)


Wegzug ins Ausland ausländische Staatsangehörige mit Quellensteuer

Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 2 Monate und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:

  • Aufenthaltsbewilligung im Original
  • Exakte Wegzugsadresse (Ausland)
  • schriftlich bestätigte Zustelladresse in der Schweiz (falls vorhanden, jedoch nicht zwingend notwendig/siehe untenstehendes Formular)

Nach der erfolgreichen Abmeldung von der Gemeinde erhalten Sie am Schalter eine Wegzugsmeldung, welche Sie für die Abmeldung bei der Krankenkasse, Pensionskasse, etc. vorlegen können.

Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Primeo Energie, die IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Wegzug ins Ausland frühzeitig zu informieren.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name
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Wegzug ins Ausland Quellensteuer.pdf Download 1 Wegzug ins Ausland Quellensteuer.pdf
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