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Gasttaxe

Seit dem 1. Januar 2014 gibt es ein neues Gasttaxengesetz im Kanton Basel-Landschaft. Mit der aktiven gewerblichen Vermarktung eines Beherbergungsangebots (sprich, sobald Geld für die Übernachtungen bezahlt wird) wird man gasttaxenerhebungspflichtig. Anbieter sind somit verpflichtet, ihren Übernachtungsgästen CHF 3.50 Gasttaxe pro Nacht zu verrechnen. Im Gegenzug erhält der Gast einen Gästepass, der zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs berechtigt und viele Vergünstigungen auf Freizeitangebote im Baselbiet und der nahen Umgebung beinhaltet.

Die Baselland Tourismus Services AG ist vom Verein Baselland Tourismus bzw. der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Baselland mit dem Inkasso der Gasttaxen mandatiert. Anfragen zu aktiven gewerblichen Beherbergungsangeboten sind daher an die Baselland Tourismus Service AG zu richten:
Mail: services-ag@baselland-tourismus.ch
Tel.: 061 927 64 34

Zugehörige Objekte

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Gasttaxengesetz Kanton Basel-Landschaft Download 0 Gasttaxengesetz Kanton Basel-Landschaft
Verordnung zum Gasttaxengesetz Baselland Download 1 Verordnung zum Gasttaxengesetz Baselland