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Verpflichtungserklärung Gast/Besucher aus Drittstaaten

Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen?

Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen. Diese entscheidet, ob eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers erforderlich ist und händigt, wenn nötig, dem Gast das Formular aus. Ihr Gast ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person weiter. Sie als Gastgeberin oder Gastgeber unterzeichnen die Verpflichtungserklärung und kommen am Schalter der Steuern vorbei. Es wird abgeklärt, ob die garantierende Person in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen. Das Formular wird anschliessend an das Amt für Migration weitergeleitet. Um die finanziellen Verhältnisse abzuklären benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Selbstdeklaration kurzfristiger Aufenthalt (siehe Formular unten folgend)
  • aktueller Kontoauszug
  • evtl. Unterlagen, die die Selbstdeklaration belegen

Preis

gratis

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