Kopfzeile

Inhalt

Wohnungsabnahmen

Auf Verlangen der Mieter- oder Vermieterschaft steht die Gemeindepolizei beim Ausfüllen des Wohnungsabnahmeprotokolls zur Verfügung, übernimmt aber keine juristische Funktion. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Ein entsprechender Termin sollte frühzeitig vereinbart werden.

Zugehörige Objekte