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Abmeldung, Wegzug

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Bitte nehmen Sie Ihre Wegzugsmeldung innert 14 Tagen vor oder nach dem definitiven Wegzug vor. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Die Umzugsmeldung bequem über die Online-Plattform "eUmzug":
Klicken Sie auf E-Umzug und folgen Sie den Informationen auf dieser Seite. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
Achtung: Drittstaatsangehörige können diesen Dienst nur beim einem Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft nutzen.
Zur Abmeldung benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Persönlichen Abmeldung.

Persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerdiente mit folgenden Unterlagen:

  • IDK oder Pass (Schweizer Staatsbürgerschaft)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsbürgerschaft)
  • Mündliche Mitteilung der Wegzugsadresse und des Wegzugsdatums
  • Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht wegziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie

Die Abmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können. Die vertretende Person muss sich identifizieren können (ID, Pass oder Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung).

In jedem Fall erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, welche Sie für die neue Niederlassungsgemeinde benötigen. Die Abmeldung ist gratis.

Tipp
Die Anmeldung müssen Sie ebenso innert 14 Tagen nach dem begründeten Ereignis vornehmen.
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Primeo Energie, die IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Hier gelangen Sie zu den Informationen betreffend Wegzug ins Ausland

 

Abmeldung des Wochenaufenthalts

Bitte nehmen Sie Ihre Wegzugsmeldung innert 14 Tagen vor oder nach dem definitiven Wegzug vor. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerdiente mit folgenden Unterlagen:

  • IDK oder Pass (Schweizer Staatsbürgerschaft)
  • Ausländerausweis (ausländische Staatsbürgerschaft)
  • Mündliche Mitteilung des Wegzugsdatums

Schriftliche Abmeldung per Post oder per E-Mail mit folgenden Unterlagen:

  • Kopie oder Scan Ihrer ID oder Ihres Passes (Schweizer Staatsbürgerschaft)
  • Kopie oder Scan Ausländerausweis (ausländische Staatsbürgerschaft)
  • Mitteilung des Wegzugsdatums

Die Abmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können. Die vertretende Person muss sich identifizieren können (ID, Pass oder Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung).

Die Abmeldung ist gratis.

Tipp
Der Wegzug erfolgt an die Adresse in Ihrer Niederlassungsgemeinde. Bitte informieren Sie diese ebenso über die Abmeldung. Denken Sie daran, sofern notwendig, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Primeo Energie, die IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Preis

gratis

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