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Ausbildungsbeiträge

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

  • Berufslehren und Anlehren
  • Fachhochschulen
  • Fachschulen
  • Höhere Fachschulen
  • Maturitätsschulen
  • Schulen für Allgemeinbildung
  • Universitäten
  • Vollzeitberufsschulen

Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem entsprechenden Formular vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die Steuerverwaltung Basel-Landschaft, Registratur, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, oder elektronisch an stv-amtshilfe@bl.ch einzureichen. 

Auskünfte und weitere Informationen sind auf der Website der Kantonalen Verwaltung zugänglich oder können via Telefon 061 552 79 99 oder E-Mail an stipendien@bl.ch eingeholt werden.