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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017

4. Dezember 2017
Die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 hat folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:
  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. September 2017 wird einstimmig genehmigt.
  2. Der Verpflichtungskredit für die Aufwertung der Aussenräume des Schulhauses Lange Heid inkl. Spielplatz (Parzelle Nr. 3495) in der Höhe von Fr. 650‘000.00 inkl. MwSt. wird mit grossem Mehr ohne Gegenstimme genehmigt.
  3. Vom Aufgaben- und Finanzplan 2018 bis 2022 des Allgemeinen Haushalts und der Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) wird Kenntnis genommen.
4.1 Das vorliegende Budget 2018 wird ohne Änderungen einstimmig genehmigt.
4.2 Für das Jahr 2018 werden die öffentlichen Abgaben wie folgt festgesetzt:
4.2.1 Gemeindesteuern (§ 2 Steuerreglement)
Natürliche Personen:
Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG): 61 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Juristische Personen:
Ertragssteuer (§ 58 StG): 5 % des steuerbaren Ertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer (§ 62 StG): 2.75 ‰ des steuerbaren Kapitals (wie bisher)
4.2.2 Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement)
9 % des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher), max. Fr. 1‘000.00 (wie bisher)
5. Das Reklamereglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 4. Dezember 2017 wird mit grossem Mehr genehmigt.
6. Verschiedenes:
Von der mündlichen Beantwortung der Anfrage gemäss § 69 des Gemeindegesetzes von Arnold Amacher i. S. Freiraumentwicklung / Landpolitik wird Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 1., 3., 4. und 6. unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 2. und 5. unterstehen dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 30 Tage seit der Beschlussfassung

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