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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018

21. Juni 2018

Die Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. März 2018 wird einstimmig genehmigt.

  2. Vom Jahresbericht 2017 wird Kenntnis genommen.

3.1 Die Jahresrechnung 2017, umfassend die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Bilanz und den Anhang, mit einem Ertragsüberschuss von CHF 10‘100‘769.60 und Nettoinvestitionen von CHF 8‘649‘438.08 wird einstimmig genehmigt. Der Ertragsüberschuss der Jahresrechnung 2017 wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Darin enthalten sind Zuweisungen in die Vorfinanzierungen im Umfang von CHF 32’600'000.00.

3.2 Die Rechnungen 2017 der Spezialfinanzierungen werden mit den folgenden Ergebnissen einstimmig genehmigt:


  • 7101 Wasserversorgung: Ertragsüberschuss CHF 96'792.96

  • 7201 Abwasserbeseitigung: Aufwandüberschuss - CHF 523'384.44

  • 7301 Abfallbeseitigung: Ertragsüberschuss CHF 16'035.15

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Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen werden jeweils den Verpflichtungen gegenüber den Spezialfinanzierungen entnommen (Aufwandüberschuss) oder in die Verpflichtungen eingelegt (Ertragsüberschuss).

4. Verschiedenes:

Von der Entgegennahme und mündlichen Information zum Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes von Jürg Berger und 14 Mitunterzeichnenden i. S. Ausdehnung Geltungsbereich Parkierreglement Neuewelt Quartier wird Kenntnis genommen.

Von der mündlichen Beantwortung der Anfrage gemäss § 69 des Gemeindegesetzes von Simon Furler i. S. Wirksamkeit Parkierreglement wird Kenntnis genommen.

Von der mündlichen Beantwortung der Anfrage gemäss § 69 des Gemeindegesetzes von Sergio Viva im Namen der Grünen i. S. Quartierplanungen wird Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 1. bis 4. unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

 

 

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