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Kindergarten- und Primarschulrat

Der Schulrat Kindergarten / Primarschule in Münchenstein ist für richtungsweisende Fragen an seinen Schulen zuständig. Er besteht aus 7 Mitgliedern (6 Schulräte und 1 Gemeinderat) und wird gemäss der Gemeindeordnung von Münchenstein alle 4 Jahre an der Urne gewählt. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.

Aufgaben im Einzelnen
  • Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
  • Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
  • Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung Schulprogramm
  • Gewährleistung Schulprogramm
  • Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
  • Verantwortung "Joker-Tage"
  • Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen
  • Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler
  • Bussenverfügung
  • Recht, nach vorheriger Absprache den Unterricht zu besuchen
Die Geschäfte werden von den Schulleitungen und/oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und Vertreter der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Wann gelangen Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, das Gespräch zuerst mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrer nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.

Instanzenweg:
Lehrkraft -> Schulleitung -> Schulrat

Kontakt

Kindergarten- und Primarschulrat
Äussere Lange Heid 15
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 03 33
christine.moll@muenchenstein.ch

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