Kopfzeile
Inhalt
Kindergarten- und Primarschulrat
Aufgaben im Einzelnen
- Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
- Anstellungsbehörde und Aufsicht Schulleitung
- Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
- Genehmigung Schulprogramm
- Gewährleistung Schulprogramm
- Gewährleistung Umsetzung Evaluationsergebnisse
- Verantwortung "Joker-Tage"
- Beschwerdeinstanz Entscheide Schulleitungen
- Verfügung Schulausschluss Schülerinnen und Schüler
- Bussenverfügung
- Recht, nach vorheriger Absprache den Unterricht zu besuchen
Wann gelangen Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, das Gespräch zuerst mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrer nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.
Instanzenweg:
Lehrkraft -> Schulleitung -> Schulrat
Kontakt
Kindergarten- und PrimarschulratÄussere Lange Heid 15
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 03 33
christine.moll@muenchenstein.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|