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Rechnungsprüfungskommission
Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung, Finanzplan und Spezialbeschlüsse. Dabei wird unterschieden zwischen prüfen und beurteilen (Jahresrechnung) sowie begutachten und würdigen (Voranschlag). Sie erstattet dazu Bericht und Antrag.
Die RPK ist ein Organ der Legislative und übt in deren Namen die Oberaufsicht über die Exekutive im Bereich des Rechnungswesens aus. Die RPK ist ein unabhängiges Organ und somit nicht direkt vergleichbar mit anderen Kommissionen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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