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Gemeindekommission

Gemäss § 88 des kantonalen Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) können die Einwohnergemeinden mit der ordentlichen Gemeindeorganisation eine Gemeindekommission einführen. Diese berät die Geschäfte der Gemeindeversammlung, stellt ihr Antrag und kann entweder für sich allein oder in Verbindung mit dem Gemeinderat oder anderen Gemeindebehörden als Wahlbehörde für die nicht durch das Volk zu wählenden Behörden sowie für die Gemeindeangestellten eingesetzt werden.
Die Gemeindekommission Münchenstein wurde am 28. Januar 1909 gegründet (erste schriftlich erwähnte Konstituierung).

Kontakt

Gemeindekommission
c/o Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00

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